PRESSEMITTEILUNG 0375/2024
Amberg, den 18.03.24Kreisstraße NEW 8 Instandsetzung der Brücke NEW 8 über die Haidenaab und DB bei Zintlhammer
Am 25. März 2024 beginnen Instandsetzungsarbeiten an der Brücke NEW 8 über die Haidenaab und die DB bei Zintlhammer. Voraussichtlich Ende Mai wird das Bauwerk wieder für den Verkehr freigegeben. Die Bauarbeiten erfolgen aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Arbeitsschutzes unter Vollsperrung der Brücke, die Erschließung Zintelhammers für den Ziel- und Quellverkehr erfolgt im Zeitraum der Baumaßnahme über die B299. Für den öffentlichen Nahverkehr wird eine Ersatzhaltstelle eingerichtet.
Grund für die Maßnahme ist die schadhaften Übergangskonstruktion, durch welche Wasser und Tausalz in das Brückenbauwerk eindringt und die Bausubstanz schädigt. Durch die Erneuerung der Übergangskonstruktion werden weitere Schäden im Widerlagerbereich verhindert und somit die Lebensdauer des Bauwerks erhöht. Im Zuge der Baumaßnahme wird zudem die Asphaltdeckschicht auf der Brückentafel erneuert.
Im Rahmen der regelmäßigen Bauwerksprüfungen durch das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach wurden an der Brücke Schäden am Fahrbahnbelag und an der Übergangskonstruktion festgestellt. Letztere bildet die Schnittstelle zwischen dem Brückenbauwerk und der anschließenden Strecke – sie nimmt horizontale Bewegungen aus thermischer Verformung und dynamischer Radlasten auf. Resultierend aus diesen Schadstellen gelangt Wasser in das Bauwerk, es kommt zu einer Durchfeuchtung und Carbonatisierung des Betons, sowie zur Korrosion der Bewehrungsstähle – die Dauerhaftigkeit der Brücke ist gefährdet. Um die Langlebigkeit der Brücke zu gewährleisten, werden die geschädigten Übergangskonstruktionen sowie der Fahrbahnbelag erneuert. Die Gesamtkosten für die Erneuerung von 170.000 Euro trägt der Landkreis Neustadt an der Waldnaab.
Das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach bittet alle Betroffenen um Verständnis für die auftretenden, jedoch unvermeidbaren Beeinträchtigungen und dankt bereits im Voraus für die Geduld und Kooperation.
Die temporären Einschränkungen sind notwendig um die Bauarbeiten reibungslos durchführen zu können – die Maßnahme dient dem Erhalt der Straßeninfrastruktur im Landkreis Neustadt an der Waldnaab.
Bildquelle: Staatliches Bauamt Amberg-Sulzbach
Bild1: Korrodiertes Randprofil der Übergangskonstruktion mit gerissenem Dichtprofil/Gummi
Bild2: Korrodiertes Kantenprofil der Übergangskonstruktion
Ansprechpartner:
Christoph Weh
Baurat
Abteilungsleiter
Staatliches Bauamt Amberg-Sulzbach
Archivstraße 1, 92224 Amberg
Tel +49 9661 507-453
E-Mail Christoph.Weh@stbaas.bayern.de
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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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