PRESSEMITTEILUNG 0128/2020

Amberg, den 29.07.20

St 2145 Ersatzneubau der Großen Regenbrücke in Nittenau, Kampfmittelverdacht nicht bestätigt - vorerst Entwarnung

Das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach errichtet derzeit die Behelfsbrücke neben der bestehenden Großen Regenbrücke bis Ende 2020. Die kürzlich wegen Kampfmittelverdachts unterbrochenen Bauarbeiten konnten nach Klärung mit den Rettungskräften, Feuerwehren, mit der Polizei sowie mit dem Landkreis Schwandorf und der Stadt Nittenau (in einem sogenannten Fachstellengespräch) wiederaufgenommen werden.

Im Zuge der baubegleitenden Kampfmittelräumung, bei der der Aushub schichtweise sondiert und abgetragen wird, konnte die „Anomalie“ als Eisenrohr identifiziert werden. Für den betroffenen Bereich kann somit vorerst Entwarnung gegeben werden.

Sobald neue „Anomalien“ detektiert werden, wird das Staatliche Bauamt wieder informieren.

Zum Hintergrund:

  • Allgemeines:

    Der Umgang mit Kampfmitteln ist in Nicht-Corona-Zeiten ein Standardfall bei Brückenerhaltungsmaßnahmen. Aufgrund der aktuellen Situation und infolge einer derzeit gültigen Anordnung des Bauministeriums ist bis auf Weiteres alles zu unterlassen, was Evakuierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Beseitigung von Bombenblindgängerfunden erfordern könnte, insbesondere bei Betroffenheit von Krankenhäusern und Einrichtungen für Senioren oder Pflegebedürftigen im Umkreis. Das ausnahmsweise Öffnen von Verdachtspunkten ist jedoch möglich, muss aber mit der jeweils zuständigen Kreisverwaltungsbehörde abgestimmt werden. Aus diesem Grund fand am 13.07.2020 ein sehr kurzfristiges Fachstellengespräch statt.

  • Warum ist es dem Staatlichen Bauamt so dringend?   Der Bau der Behelfsbrücke soll aus fachlicher Sicht zwingend bis Ende des Jahres 2020, also vor Beginn der kälteren Jahreszeit, abgeschlossen werden, damit die marode bestehende Regenbrücke noch vor dem Winter außer Verkehr genommen werden kann. Die bestehende Brücke wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach abgelastet und wird derzeit mit deutlich reduziertem Verkehr betrieben. Bei entsprechenden Temperaturwechseln ist mit größeren Verformungen und Dehnungen zu rechnen, was zu weiteren Schäden führen wird. Da ab der Winterperiode 2020/21 mit hoher Wahrscheinlichkeit die Sperrung der Brücke zu erwarten ist, sollen die Arbeiten zur Herstellung der Behelfsbrücke möglichst schnell wieder anlaufen und signifikanten Bauverzögerungen, z.B. durch Baueinstellung wegen Kampfmitteln, möglichst verhindert werden.
  • Wie wird das Bauamt im Falle eines erneuten Kampfmittelverdachtes vorgehen?

    Im Falle eines erneuten Kampfmittelverdachtes wird das Bauamt das Öffnen von Verdachtspunkten vorab mit allen Beteiligten abstimmen, bevor mit den Bauarbeiten fortgefahren wird.

  • Wie wird im Falle eines Kampfmittelfundes vorgegangen?

    Wenn bombenblindgängerverdächtige Anomalien angetroffen werden, erfolgt eine sogenannte Volumenräumung als baubegleitende Kampfmittelräumung. Dabei wird beim Aushub schichtweise sondiert und vorsichtig abgetragen bis zur Aushubsohle unter ständiger visueller Kontrolle. Wenn tatsächlich ein Blindgänger identifiziert werden würde, wird das Sprengkommando herbeigeholt; dieses legt dann fest, wie die gefundenen Kampfmittel geborgen bzw. entschärft werden, gegebenenfalls wird eine Evakuierung angeordnet und der Radius festgelegt (z.B. 500m um die Fundstelle).