PRESSEMITTEILUNG 044/2018

Amberg, den 31.08.18

Bundesstraße 299 Anordnung verkehrsrechtlicher Beschränkungen im Zuge der sog. "Erzbergbrücke" in Amberg

Alterungsbedingt sowie infolge der überdurchschnittlichen Verkehrsbelastung ist ein starker Verschleiß als auch Beschädigungen an den sog. ?Fahrbahnübergangskonstruktion? der Erzbergbrücke im Zuge der Bundesstraße 299 in Amberg aufgetreten. Um irreparable Schäden an diesen Fahrbahnübergangskonstruktion sowie Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit ausschließen zu können, werden folgende verkehrsrechtliche Beschränkungen vorgenommen: ? Beschränkung der zulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h ? geringfügige Einengung der Fahrbahn

Das Staatliche Bauamt bittet alle betroffenen Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die auftretenden, jedoch unvermeidbaren, Einschränkungen sowie um Beachtung der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung. Wir bitten insbesondere im Umfeld der Fahrbahneinengungen um eine rücksichtsvolle und besonders aufmerksame Teilnahme am Straßenverkehr. 

Der Aufbau der entsprechenden Beschilderungen und Einengungen wird in den kommenden Tagen erfolgen.

 

Ergänzende Informationen:

Fahrbahnübergangskonstruktionen dienen der Überbrückung des aus technisch/physikalischer Sicht unvermeidbaren „Bauwerksspaltes“ zwischen dem „Überbau“ der Brücke und dem anschließenden Widerlager und Dammkörper der Straße. Dieses Konstruktionsteil gewährleistet insbesondere die schadlose Aufnahme temperaturbedingter Längenänderungen der Brücke. Bei Fahrbahnübergangskonstruktionen handelt es sich um ein, dem Verschleiß stark unterworfenen Bauteil.

Aufgrund der zurückliegenden langanhaltenden Hitze weist der Überbau der Erzbergbrücke momentan seine max. Längenausdehnung auf. (Hinweis: Die Erzbergbrücke ändert pro Kelvin-Bauteiltemperaturänderung seine Länge um rd. 1mm. Bei Bauteiltemperaturänderung im Jahresverlauf von bis zu 70 Kelvin entspricht dies einer Längenänderung von insgesamt rd. 70 mm an den Fahrbahnübergangskonstruktionen, welche es durch die Übergangskonstruktion schadlos und verkehrssicher zu überwinden gilt.)

Infolge dieser nun festzustellenden max. Längenausdehnung ist der verbliebene Brückenspalt derart schmal, dass aufgrund der insoweit stark eingeschränkten Zugänglichkeit die notwendigen Instandsetzungsarbeiten derzeit nicht ausgeführt werden können. Erst nach deutlicher Abkühlung des gesamten Brückenüberbaus und einer insoweit eingetretenen Verkürzung der Brücke wird der Spalt (vorauss. erst im Herbst oder Winter) an der Fahrbahnübergangskonstruktion wieder ein Maß aufweisen, der die erforderlichen Arbeiten ermöglicht. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die verkehrsrechtlichen Beschränkungen bestehen bleiben müssen.